Insbesondere deutsche Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – ausdrücklich auch kleine und mittlere Unternehmen – Vereine und Verbände sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen können sich mit ihrer GreenTech-Projektidee um eine Förderung bewerben.
Die EXI-Projekte sollen wegweisend sein im Hinblick auf die Anwendung smarter GreenTech-Komponenten und innovativer Lösungen im Bereich der Umwelttechnologien „Made in Germany“. Der Transfer von deutschem Know-how, Produkten und Dienstleistungen im GreenTech-Bereich kann so zur Umsetzung höherer Umweltstandards und gesetzlicher Vorgaben beitragen. Der Bereich „grüne Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien“, der stationäre Lösungen für die netzferne und dezentrale Energieversorgung insbesondere in Entwicklungs- und Schwellenländern umfasst, wird inhaltlich von der NOW GmbH als Programmgesellschaft betreut. Für einen Austausch bezüglich einer Förderung oder der inhaltlichen Ausgestaltung von Projektideen steht die NOW GmbH zur Verfügung. Mehr Informationen sowie Kontaktdaten finden Sie hier.
Zur „Exportinitiative Umweltschutz“ des BMUV
Seit 2016 unterstützt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) mit seinem Förderprogramm Exportinitiative Umweltschutz (EXI) den deutschen GreenTech-Mittelstand dabei, innovative Umwelttechnologien „Made in Germany“ zu verbreiten. In den Zielländern sollen optimierte Umfeldbedingungen für eine nachhaltige Entwicklung und bessere Umwelt- und Lebensbedingungen (SDG-Umsetzung) geschaffen werden.
Die EXI-Projekte tragen durch die Unterstützung geeigneter Infrastrukturen dazu bei, grüne Daseinsvorsorge und umweltgerechte Dienstleistungen weltweit zu implementieren.
Seit 2022 unterstützt die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH als Projektträgerin der Exportinitiative Umweltschutz das Bundesumweltministerium bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben.
Informationen zum Einreichen einer Projektskizze
Die Projektskizzen können bis zum 1. April 2023 (23:59 Uhr MESZ) eingereicht werden. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Skizzen können aber möglicherweise erst in der nächsten Runde berücksichtigt werden. Grundlage der neuen Förderrunde ist die aktuell gültige Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen im Bereich des Exports von grüner und nachhaltiger (Umwelt-) Infrastruktur vom 30. April 2021: www.exportinitiative-umweltschutz.de/foerderung/foerderrichtlinie