RED III: Neue Ziele für erneuerbare Kraftstoffe im Verkehr
Die Europäische Union hat 2023 die Revision der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) verabschiedet. Ziel der neuen Richtlinie ist die Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien in den Sektoren Strom, Wärme und Transport bis zum Jahr 2030. Das übergeordnete Ziel für erneuerbare Energien in der EU wurde auf 42,5 % angehoben.
Für den Verkehrssektor gelten künftig verschärfte Vorgaben mit verbindlichen Mindestanteilen für bestimmte Kraftstoffe. So muss der Anteil erneuerbarer Energien im Verkehr bis 2030 auf 29 % steigen oder die Treibhausgasemissionen um mindestens 14,5 % gegenüber fossilen Referenzwerten sinken. Für Strom im Verkehr gilt ein Emissionsfaktor von 183 gCO₂-Äq./MJ, während für andere Energieträger weiterhin 94 gCO₂-Äq./MJ angesetzt werden.
Neu ist ein Ziel von 5,5 % für fortschrittliche Biokraftstoffe und RFNBOs, mit einem Mindestanteil von 1 % RFNBOs. Die RED III muss innerhalb von 18 Monaten nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in nationales Recht umgesetzt werden

