AFIR tritt in Kraft: Neue Vorgaben für Wasserstoffinfrastruktur in Europa
Am 13. April 2024 ist die Alternative Fuels Infrastructure Regulation (AFIR) in Kraft getreten. Sie ersetzt die bisherige Richtlinie AFID und gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Ziel der Verordnung ist der verbindliche Ausbau einer europaweiten Infrastruktur für alternative Kraftstoffe. Dazu gehören Wasserstofftankstellen, Ladepunkte für Elektromobilität, landseitige Stromversorgung für die Schifffahrt sowie Bodenstromversorgung in der Luftfahrt.
Für die Wasserstoffmobilität setzt die AFIR klare Vorgaben: Bis 2031 muss entlang des Transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) mindestens alle 200 Kilometer sowie in urbanen Knoten eine Wasserstofftankstelle vorhanden sein. Diese darf maximal 10 Kilometer vom TEN-V entfernt liegen, muss eine 700-bar-Betankung ermöglichen und über eine Mindestkapazität von einer Tonne Wasserstoff pro Tag verfügen.
Darüber hinaus schreibt die AFIR die Einhaltung technischer Normen vor, darunter EN 17124 (H₂-Qualität), EN 17127 (Anforderungen an Tankstellen) und EN 17268 (Betankungsstutzen). Bis Ende 2025 müssen die Mitgliedstaaten einen Nationalen Strategierahmen (NSR) bei der EU-Kommission vorlegen.

