Referentenentwurf zum BImSchG: Neue Vorgaben für Wasserstoffmobilität
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist ein zentrales Umweltgesetz in Deutschland. Über die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) hat es direkten Einfluss auf Wasserstoff und Wasserstoffmobilität. Mineralölunternehmen sind verpflichtet, ihren CO₂-Ausstoß zu senken, u. a. durch den Einsatz von grünem Wasserstoff (RFNBOs). Der Entwurf sieht nun verschärfte Quoten und Unterquoten vor, die die Nachfrage nach Wasserstoff-Zertifikaten erhöhen sollen.
Die Gesamtquote soll bis 2040 auf 53 % steigen. Parallel wird eine RFNBO-Unterquote eingeführt, beginnend 2026 bei 0,1 % (rund 20.000 t H₂) und anwachsend auf 12 % im Jahr 2040. Für Nichterfüllung sind Pönalen vorgesehen: Die bestehende Strafzahlung von 600 €/t CO₂ bleibt bestehen, zusätzlich wird eine spezifische Pönale für RFNBOs eingeführt – 70 €/GJ (8,4 €/kg H₂). Neu ist auch die Einbeziehung von Luftfahrt und Schifffahrt mit besonders hohen Strafzahlungen.
Auf der Angebotsseite werden Zertifikate eingeschränkt: So werden Palmöl, Soja und tierische Fette ausgeschlossen, Mehrfachanrechnungen laufen ab 2035 aus. Damit verschärft der Entwurf sowohl die Nachfrage- als auch die Angebotsseite – mit direkter Relevanz für die Wasserstoffmobilität

