loader image
News
Referentenentwurf zum BImSchG: Neue Vorgaben für Wasserstoffmobilität

Referentenentwurf zum BImSchG: Neue Vorgaben für Wasserstoffmobilität

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist ein zentrales Umweltgesetz in Deutschland. Über die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) hat es direkten Einfluss auf Wasserstoff und Wasserstoffmobilität. Mineralölunternehmen sind verpflichtet, ihren CO₂-Ausstoß zu senken, u. a. durch den Einsatz von grünem Wasserstoff (RFNBOs). Der Entwurf sieht nun verschärfte Quoten und Unterquoten vor, die die Nachfrage nach Wasserstoff-Zertifikaten erhöhen sollen.

Die Gesamtquote soll bis 2040 auf 53 % steigen. Parallel wird eine RFNBO-Unterquote eingeführt, beginnend 2026 bei 0,1 % (rund 20.000 t H₂) und anwachsend auf 12 % im Jahr 2040. Für Nichterfüllung sind Pönalen vorgesehen: Die bestehende Strafzahlung von 600 €/t CO₂ bleibt bestehen, zusätzlich wird eine spezifische Pönale für RFNBOs eingeführt – 70 €/GJ (8,4 €/kg H₂). Neu ist auch die Einbeziehung von Luftfahrt und Schifffahrt mit besonders hohen Strafzahlungen.

Auf der Angebotsseite werden Zertifikate eingeschränkt: So werden Palmöl, Soja und tierische Fette ausgeschlossen, Mehrfachanrechnungen laufen ab 2035 aus. Damit verschärft der Entwurf sowohl die Nachfrage- als auch die Angebotsseite – mit direkter Relevanz für die Wasserstoffmobilität

Haftungsausschluss

Trotz der Sorgfalt, die bei der Erstellung dieser Website beachtet wurde, gilt folgender Haftungsausschluss: Die Informationen auf dieser Website werden in ihrem derzeitigen Zustand zur Verfügung gestellt, und es wird keine Garantie oder Gewährleistung dafür übernommen, dass die Informationen für einen bestimmten Zweck geeignet sind. Der Benutzer verwendet die Informationen auf sein eigenes Risiko und Haftung. Die Informationen und die RCS Datenbank spiegelt die Ansichten der Autoren und Fachexperten wider. Die NOW GmbH haftet nicht für die Verwendung der hierin enthaltenen Informationen.