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Bundesförderung alternativer Schifffahrtstechnologien spart Emissionen und Umweltkosten

Bundesförderung alternativer Schifffahrtstechnologien spart Emissionen und Umweltkosten

Die Maßnahmen aus drei Förderrichtlinien der Bundesregierung für klimafreundliche maritime Systeme ergeben einen messbaren Beitrag zum Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutz.

Durch die Förderung von alternativen Technologien spart die deutsche Schifffahrt in Zukunft voraussichtlich rund 130.000 Tonnen Treibhausgasäquivalente pro Jahr ein – das entspräche dem durchschnittlichen Ausstoß von 50.000 Pkw. Zusammen mit den ebenfalls wegfallenden Luftschadstoffen werden bereits innerhalb der ersten fünf Jahre nach den Inbetriebnahmen monetarisierte Umweltschäden von insgesamt über 300 Millionen Euro vermieden.

Im Rahmen ihrer wissenschaftlich-technischen Begleitung ausgewählter maritimer Förderprogramme des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die NOW eine Analyse veröffentlicht, die diese Zahlen belegen. Die Kosten-Nutzen-Analyse zeigt, wie viel Einsparpotenzial durch einzelne Förderungen zu erwarten ist. Sie setzt dieses Potenzial ins Verhältnis zu den angenommenen monetarisierten Umweltkosten – auf Basis der Methodenkonvention des Umweltbundesamts (UBA) – die ohne die Einsparung zu erwarten wären.

Ausgewertet wurden bewilligte Fördermittel und Emissionswirkungen der Projekte im Rahmen folgender ausgewählter von der NOW GmbH fachlich-inhaltlich koordinierter Förderrichtlinien:

  • BMDV-Richtlinie über Zuwendungen für die Aus- und Umrüstung von Seeschiffen zur Nutzung von LNG als Schiffskraftstoff (LNG-Seeschiff-Richtlinie): Sie war zwischen 2017 und 2021 mit drei Förderaufrufen in Kraft. Insgesamt werden 19 Vorhaben gefördert, wobei sich die Fördermittel auf ca. 59,7 Millionen Euro belaufen.
  • BMDV-Richtlinie über Zuwendungen zur Marktaktivierung alternativer Technologien für die umweltfreundliche Bordstrom- und mobile Landstromversorgung von See- und Binnenschiffen (BordstromTech-Richtlinie): Hier wurden im Zeitraum zwischen 2021 und 2022 insgesamt 21 Vorhaben mit einem Fördervolumen von ca. 8,9 Millionen Euro bewilligt. Die novellierte Richtlinie steht noch bis zum 30. Juni 2024 für Förderanträge offen.
  • BMWK-Richtlinie über Zuwendungen für den Bau von Betankungsschiffen für LNG und nachhaltige erneuerbare Kraftstoffalternativen in der Schifffahrt (Betankungsschiff-Richtlinie): Mit dem Förderaufruf im Jahr 2021 im Rahmen der Betankungsschiff-Richtlinie sind drei Vorhaben mit einem Gesamtfördervolumen von ca. 62,4 Millionen Euro bewilligt worden. Die Beschaffung der drei Bunkerschiffe befindet sich momentan in der Umsetzung.

 

Die umgesetzten Vorhaben aus den Förderprogrammen vermeiden jedes für sich eine gewisse Summe klimaschädlicher Treibhausgase sowie umwelt- und gesundheitsschädlicher Luftschadstoffemissionen. Daraus ergeben sich quantifizierbare Beiträge zum Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutz, die sich über die ersten fünf Jahre nach den Inbetriebnahmen kumuliert betrachtet auf über 300 Mio. Euro aufsummieren. Damit wird der Bundesmitteleinsatz für diese Förderprogramme in Höhe von insgesamt 131 Mio. Euro um ein Vielfaches übertroffen. Da die Fördergegenstände jeweils technische Lebensdauern mehr als 20 Jahren aufweisen und zukünftig zunehmend auch erneuerbare Kraftstoffe bei diesen zum Einsatz kommen werden, wird die Ersparnis und auch der Kosten-Nutzen-Faktor am Ende wahrscheinlich noch höher sein.

Hintergründe zur Berechnung, Daten und Diagramme finden Sie im NOW-Datenfinder

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